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   OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 20 W 482/92   

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https://dejure.org/1993,6781
OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 20 W 482/92 (https://dejure.org/1993,6781)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.1993 - 20 W 482/92 (https://dejure.org/1993,6781)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - 20 W 482/92 (https://dejure.org/1993,6781)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KostO § 156 Abs. 2 S. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde in Notarkostensachen

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 9 T 569/92
  • OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 20 W 482/92
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 242/97

    Anfechtung der Nichtzulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Die Entscheidung über die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde ist ausschließlich dem Landgericht übertragen und sowohl der Anfechtung durch die Beteiligten als auch der Nachprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (vgl. BGH FamRZ 1990, 1228 ; 1992, 1063; BayObLGZ 1980, 286/288; OLG Frankfurt JurBüro 1993, 545; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 64 FGG Rn. 50; Jansen FGG 2.Aufl. Vorbem. § 19 Rn. 16 m.w.N.; Keidel/ Kahl FGG 13.Aufl. Vorb §§ 19 - 30 Rn. 30 m.w.N.; Keidel/Kuntze § 64 Rn. 46).

    Insoweit genügt nicht schon jeder eindeutige und schwerwiegende Verstoß des Gerichts gegen Vorschriften des formellen oder materiellen Rechts (vgl. BGH NJW 1994, 2363/2364; BayObLG FamRZ 1996, 1159 ; OLG Frankfurt JurBüro 1993, 545).

  • OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03

    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Zwar war auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Rechtsgrundsatz bisher anerkannt, dass eine nicht anfechtbare Entscheidung ausnahmsweise dann mit der außerordentlichen Beschwerde anfechtbar sein muss, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. dazu BGH NJW 1997, 744; BayObLG JurBüro 1988, 362 und FGPrax 1999, 160; OLG Frankfurt JurBüro 1993, 545 und OLG-Report 2001, 118).
  • OLG Köln, 20.01.2000 - 16 Wx 187/99

    Schweigen des Beschwerdegerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der

    Der Senat hat dies hinzunehmen, und zwar auch dann, wenn der Meinung des Landgerichts eine unzutreffende Bestimmung des Begriffs der "grundsätzlichen Bedeutung" zugrunde liegen, die Entscheidung auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs beruhen oder die Auffassung des Beschwerdegerichts aus einem sonstigen Grunde rechtsirrig sein sollte (vgl. BGH FamRZ 1990, 1228 und BayVerfGH FamRZ 1991, 462, jeweils für die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 621 e Abs. 2 ZPO i. V. m. § 546 Abs. 1 S. 2 ZPO; OLG Frankfurt OLGR 1993, 138 zu § 156 Abs. 2 S. 2 KostO sowie OLG Zweibrücken a.a.O. m. w. Nachw.).
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